Gestern besuchte Ministerin Grimm-Benne das KgKJH und übergab persönlich den Zuwendungsbescheid für 2027. Wir stehen gemeinsam dafür, dass Demokratie Geschlechtergerechtigkeit braucht!

Geschlechtergerechtigkeit ist eine Grundlage der Demokratie. Wir erinnern an den harten Kampf Elisabeth Selberts und ihrer Mitstreiter*innen, der 1949 dazu führte, dass die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ins Grundgesetz aufgenommen wurde. Seit 1994 ist der Staat zudem per Grundgesetz verpflichtet bestehende Nachteile zu beseitigen. Das Diskriminierungsverbot aufgrund der sexuellen Orientierung wurde 2020 direkt in der Landesverfassung Sachsen-Anhalts ergänzt und seit 2021 erklärt das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz die Achtung der Lebenslagen von Jungen, Mädchen, transidenten, intergeschlechtlichen und nichtbinären Kindern und Jugendlichen und den Abbau von geschlechtsbezogenen Benachteiligungen zu einer Pflichtaufgabe der Jugendhilfe.

Diese verfassungsrechtlich und in der Jugendhilfe verankerten Grundlagen werden in Sachsen-Anhalt aktuell von undemokratischen Kräften in Frage gestellt. Wir stehen weiterhin mit allen demokratischen Kräften für Geschlechtergerechtigkeit ein!

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